Rechtsprechung
BVerwG, 13.03.1985 - 2 CB 10.85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,8329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen an die so genannte "Grundsatzrüge" - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 28.11.1984 - I OE 88/81
- BVerwG, 13.03.1985 - 2 CB 10.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 CB 10.85
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt worden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]). - BVerwG, 30.06.1970 - VI B 5.70
Umfang der Rechte des unter das Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (GG) fallenden …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 CB 10.85
Ebensowenig vermag der Hinweis der Beschwerde darauf, daß die Vorinstanzen in der Sache gegensätzlich entschieden haben, die gebotene Darlegung einer grundsätzlichen Rechtsfrage zu ersetzen (vgl. Beschluß vom 30. Juni 1970 - BVerwG 6 B 5.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 63]).